Durchführungsbestimmungen 9. alwa-cup 2023
Durchführungsbestimmungen
- 1. Veranstalter und Austragungsort
SC Bietigheim-Bissingen Steelers e.V. Jugendabteilung, EgeTrans Arena sowie Talentschuppen, Schwarzwaldstr. 42, 74321 Bietigheim-Bissingen
- Termin
Samstag, 01. April bis 02. April 2023
- 3. Turnierleitung
Jugendleitung und Vorstand des SC Bietigheim-Bissingen Steelers e.V.
- 4. Teilnehmer, Spielmodus und Spielplan
EV Landshut, ERC Ingolstadt, Krefelder e.V. 81, Kölner EC „Die Haie“, Eisbären Juniors Berlin, SC Bern, EHC 80 Nürnberg, SC Bietigheim-Bissingen Steelers; Teilnahmeberechtigt sind verbindlich angemeldeten Mannschaften nach Überweisung der Startgebühr.
- 5. Spielmodus und Spielplan
- Gruppenphase (12 Spiele): Es wird in zwei Gruppen zu je 4 Mannschaften auf zwei Eisflächen gespielt. Innerhalb der Gruppen spielt jeder gegen jeden. Die Gruppen werden ausgelost.
- Qualifizierungsrunde 1 (4 Spiele): Nach der Gruppenphase spielt jedes Team ein weiteres Spiel gruppenübergreifend. Der erste aus Gruppe A spielt gegen den vierten aus Gruppe B, der zweite aus Gruppe A spielt gegen den dritten aus Gruppe 2 und andersherum.
- Qualifizierungsrunde 2 (2 Spiele): Anschließend spielen die vier Verliererteams aus der Qualifizierungsrunde 1 die Qualifizierungsrunde 2. Hier spielt jedes Team ein Spiel.
- Platzierungsspiele (2 Spiele): Die Gewinner aus der Qualifizierungsrunde 2 spielen um Platz 5, die beiden Verlierer um Platz 7
- Halbfinale (2 Spiele): Die vier Gewinner aus der Qualifizierungsrunde 1 spielen die beiden Halbfinals.
- Finale und Spiel um Platz 3
- Die Heimmannschaft spielt gemäß Spielplan in dunklen Trikots, die Gastmannschaft in hellen.
- Die Durchführung erfolgt gemäß Spielplan.
- 6. Spielregeln
Die Spiele werden nach den internationalen Regeln der IIHF, den Bestimmungen der Spielordnung des DEB, des Eissportverbandes Baden-Württemberg und diesen Durchführungsbestimmungen ausgetragen.
- 7. Spielzeit / Wertung
2 x 20 Minuten gestoppte Zeit, mit 2 Minuten Pause und Seitenwechsel. Gespielt wird mit fliegendem Wechsel.
Für die Platzierung innerhalb einer Gruppe wird folgendes gewertet:
– Sieg = 3 Punkte
– Unentschieden = 1 Punkt
– Niederlage = 0 Punkte
Sieger einer Gruppe ist die Mannschaft mit der höchsten Punktzahl.
Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Teams in der Vorrunde gelten folgende
Platzierungsregeln:
- Direkter Vergleich der punktgleichen Mannschaften
- Torverhältnis der punktgleichen Mannschaften
- Anzahl der erzielten Tore
- Anzahl der Strafminuten
- Losentscheid
Nach der Gruppenphase erfolgt bei allen Spielen bei einem Unentschieden nach der regulären Spielzeit sofort ein Penaltyschießen mit abwechselnd drei Schützen aus jeder Mannschaft. Sollte danach kein Sieger feststehen, wird abwechselnd mit einem Schützen bis zur Entscheidung fortgesetzt. Dabei dürfen Schützen auch wiederholt eingesetzt werden.
Einlaufzeit vor dem Spiel beträgt max. 5 min. ohne Pucks.
- 8. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind Spieler:innen der Jahrgänge 2010/11 sowie Spielerinnen der Jahrgänge 2008/09. Außerdem sind maximal 3 Spieler:innen des Jahrgangs 2012 als „Springer“ spielberechtigt. Die Spieler:innen müssen eine gültige Spielberechtigung des jeweiligen Vereins vorlegen können. Spielerpässe sind erforderlich und beim Check-In im Turnierbüro, jedoch spätestens eine Stunde vor dem ersten Spielbeginn, vorzulegen. Bei Nichtvorlage droht eine 0:5-Spielwertung oder Turnierausschluss.
Teilnehmende Spielgemeinschaften haben zusätzlich eine vom zuständigen Verband genehmigte Spielgemeinschafts-Mannschaftsliste vorzulegen. Es werden keine Gastspieler:innen zugelassen. Spieler:innen mit im Spielerpass oder im Spielerpass-Programm eingetragener Doppel/Förderlizenz sind spielberechtigt.
Ausländische Mannschaften müssen eine Spielgenehmigung ihres jeweiligen Heimatverbandes vorlegen. Die Spielberechtigungen können durch die vom Verband eingeteilten Schiedsrichter oder durch Verbandsoffizielle geprüft werden.
- 9. Antrittsstärke der Mannschaften
Je Spiel müssen mind. 16 Spieler:innen (15 Feldspieler:innen plus 1 Torhüter:in), max. jedoch 22
Spieler:innen (20 Feldspieler:innen plus 2 Torhüter:innen) eingesetzt werden. Bei kurzfristigen Absagen bsp. Coronabedingter Natur kann, nach Absprache mit der Turnierleitung, von der Mindestanzahl abgewichen werden.
Jede Mannschaft tritt in kompletter Eishockeyausrüstung, inklusive Halskrause an. Jede teilnehmende Mannschaft wird gebeten, zum Turnier zwei verschiedenfarbige Trikotsätze mitzubringen. Die erstgenannte Mannschaft trägt bei dem jeweiligen Spiel die dunkle Trikotfarbe.
- 10. Schiedsrichter
Die Schiedsrichter werden vom Eissportverband Baden-Württemberg eingeteilt. Die
Spiele werden im 2-Mann-Modus geleitet.
- 11. Strafen
Kleine Strafen/Bankstrafen: Werden nach den Regeln der IIHF ausgesprochen. Kleine- und Bankstrafen werden als persönliche Strafen gewertet. Die bestraften Spieler können nach abgelaufener Strafe erst bei der nächsten Spielunterbrechung die Strafbank verlassen. Es gibt kein Über – oder Unterzahl.
Spieldauerdisziplinarstrafe / 5 Minutenstrafen: Der betreffende Spieler oder Offizielle (Trainer etc.) wird für das nächste Spiel gesperrt. Auch hier wird es kein Über- oder Unterzahlspiel geben. Die bestraften Spieler können nach abgelaufener Strafe erst bei der nächsten Spielunterbrechung die Strafbank verlassen.
Matchstrafe: Der betreffende Spieler oder Offizielle (Trainer etc.) wird vom Turnier ausgeschlossen.
Die zweite ausgesprochene 10-Minutenstrafe gegen einen Spieler führt automatisch zu einer Sperre für das nächste Spiel.
- 12. Proteste
Proteste sind bis spätestens 15 Minuten nach Spielende der Turnierleitung vorzutragen. Gleichzeitig ist hierfür ein Kostenvorschuss von 100,00€ in bar zu entrichten. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeglicher Protestanspruch. Gegen diese Entscheidung kann kein erneuter Protest eingelegt werden.
Die Turnierleitung besteht aus Mitgliedern der Jugendleitung und/oder Vorstandes des SC Bietigheim-Bissingen e.V.
- 13. Siegerehrung
Die Siegerehrung wird unmittelbar nach dem letzten Spiel auf dem Eis vorgenommen. Die Aktiven der Schlussbegegnung bleiben in ihrer Ausrüstung auf dem Eis, die restlichen Teams kommen mit Trikot auf die Eisfläche.
- 14. Unterkunft, Verpflegung und Kosten
Der Veranstalter stellt eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit für die teilnehmenden Mannschaften und Teamoffiziellen in einer Turnhalle. Die Kosten für Unterkunft außerhalb der angebotenen Turnhalle, An- und Abreise gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Für die Kabinenversorgung mit Obst und Getränken während des Turniers wird für alle Teams durch den Veranstalter gesorgt.
Es werden Turniergebühren in Höhe von 450,00€ erhoben, die spätestens 14 Tage nach Teilnahmebestätigung auf unser Konto überwiesen werden müssen.
Darüber hinaus sind in den Gebühren das Mittagessen am Samstagmittag sowie ein Lunchpaket für Sonntag sowie ein Abendessen am Samstag für die Spieler, einen Trainer und max. Zwei Betreuer enthalten. Frühstück am Samstag und Sonntag ist nur nach Voranmeldung möglich sowie zu einem zusätzlichen Verpflegungsaufwand von 5,00€ pro Person pro Frühstück.
Kosten für unabhängig vom Veranstalter organisierte Mahlzeiten gehen zu Lasten der jeweiligen Clubs.
Bei Interesse an einer Übernachtung in Hotel oder Jugendherberge melden sie dies bitte bei der Turnierleitung an. Diese ist dann bei der Organisation der Unterkunft behilflich.
15.Verpflichtung
Alle Teilnehmer verpflichten sich, keine Beschädigungen am und im Eisstadion zu verursachen. Ferner verpflichten sich die Teilnehmer entstandene Schäden der Turnierleitung umgehend zu melden. Die Teilnehmer verpflichten sich weiter, das Spielen mit Puck und Eishockeyschlägern oder ähnlichem, außerhalb der Eisflächen zu unterlassen. Gleiches gilt für Ballspiele gegen Stadionwände innen und außen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass er festgestellte Beschädigungen reparieren lässt und die Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen wird.
16.Versicherung / Haftungsausschluss
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Notwendige Versicherungen tragen die jeweiligen Vereine selbst.
17.Sanitätsdienst
Der Sanitätsdienst wird vom Veranstalter gestellt. Die teilnehmenden Vereine müssen bei Unfällen oder Krankheiten ihrer Teilnehmer die Kosten für Krankenhaus oder Transportkosten selbst übernehmen, der SC Bietigheim-Bissingen übernimmt hierfür keine Haftung und Kosten.
- 18. Sonstiges
Die teilnehmenden Mannschaften erklären sich mit den vom Eishockey Verband Baden-Württemberg genehmigten Durchführungsbestimmungen einverstanden.
Die Steelers wünschen allen Mannschaften und Begleitern eine gute Anreise und freuen uns, Sie als Gäste in unserer EgeTrans Arena in Bietigheim-Bissingen begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
SC Bietigheim-Bissingen Steelers e.V.
Die Jugendleitung